Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Hausputz e.K |
1.Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Firma Hausputz e.k. (Auftragnehmerin) mit Ihrem Auftraggebern geschlossenen Verträge. Die Auftragnehmerin übernimmt Aufträge nur zu den nachstehenden Leistungs- und Zahlungsbedingungen. Wir widersprechen hiermit allen sonstigen Geschäfts- und Lieferbedingungen, die uns bei Auftragsverhandlungen oder bei Auftragserteilung mitgeteilt werden, es sei denn, wir haben sie ausdrücklich bestätigt. 2.Zahlungen und Abrechnungen Sofern keine konkrete Zahlungsfrist gesetzt wird, erfolgt die Abrechnung der von der Auftragnehmerin erbrachten Leistungen nach erfolgter Leistungserbringung. Die Zahlung ist fällig zum Monatsende zum 30/31 wie im Vertrag aufgeführt. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Vorschusszahlungen zu verlangen. Entsprechendes gilt für die Abrechnung von Auslagen, Spesen, kommt der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt, im Rahmen des gesetzlichen Zurückbehaltungsrechtes weitere Leistungen zu verweigern. Fällige Zahlungen sind mit 5 % zu verzinsen nach erfolgloser Mahnung (Mahngebühren 5,00.-€). Die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt der Auftragnehmerin vorbehalten. Alle Rechnungen sind jeweils nach Erhalt rein Netto ohne Abzüge zahlbar. Jede andere Zahlungsart bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Alle von uns genannten Angebots- und Vertragspreise sind Nettopreise. MwST. ist vom Auftraggeber jeweils gesondert in gesetzlicher Höhe zu leisten. Bei Auftragsbestätigung eines Auftrags sind 40% Abschlagszahlung fällig! ( für Materialkosten). Bei Schwerer Verunreinigungen werden wir eine Pauschale von pro Stunde 42,00.-€ verrechnen! Diese Leistung ist nicht in der Monatspauschale mit drin. 3.Leistungen Die Auftragnehmerin erbringt Leistungen in Bereich der Hausmeisterservice Winterdienst mit einer entsprechenden Versicherung dazu, insbesondere Arztpraxen Reinigung, sowie die Ausführung kleinerer Reparaturen wie Schlösser wechseln, und Maler und Lackierarbeiten. Andere als die vorstehenden Leistungen können zusätzlich, auch mündlich vereinbart werden. Für die Wirksamkeit mündlicher Vereinbarungen ist die schriftliche Bestätigung durch die Auftragnehmerin erforderlich. Die Auftragnehmerin garantiert die Ausführung der Leistungen in gewöhnlicher Art und Güte gemäß des von ihr gegebenen Angebots bzw. schriftlich bestätigter mündlicher Vereinbarung. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Leistungen mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt auszuführen. Sofern nicht eine ausdrückliche Weisung hinsichtlich der konkreten Ausführung der Leistungen durch den Auftraggeber erfolgt, ist die Auftragnehmerin insoweit frei. Dabei ist jedoch der mutmaßliche Wille des Auftraggebers zu berücksichtigen. Sollte der Auftragnehmer im Einzelfall eine konkrete Ausführung der Leistung nicht möglich sein, ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Der Auftragnehmerin ist es darüber hinaus gestattet, nach eigenem Ermessen im Einzelfall die Erbringung der Leistungen zu verweigern. Durch die Nichtleistung im Einzelfall wird die Wirksamkeit des übrigen Vertragsverhältnisses nicht beeinträchtigt. Preise und Leistungen der Auftragnehmerin sind freibleibend. 4. Ausführung Wir sind bemüht, vorgesehene Fertigstellungstermine einzuhalten. Fertigstellungsfristen sind jedoch nur dann verbindlich, wenn Sie mit uns ausdrücklich vereinbart wurden. Vom Auftraggeber vorgegebene Einzelfristen sind nur bindend, wenn Sie von uns bestätigt werden. Wir haften nicht für die Einhaltung von Terminen, soweit Verzögerungen auf Umstände zurückzuführen sind, welche die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat. An gesetzlichen Feiertagen können Arbeiten nicht ausgeführt werden! Die Reinigungsarbeiten werden dann am nächsten Tag ab 24.00h ausgeführt. Am Heiligabend, und Sylvester werden keinerlei Reinigungsarbeiten durchgeführt. In den Winterdienst Monaten, wird vom Gesetzgeber eine Räumung bis 7.00h morgens durchgeführt, und am Abend bis Spätestens 20.00h. 5. Gewährleistung / Haftung Beanstandungen der Leistungen sind vom Auftraggeber binnen drei Tagen anzuzeigen. Im Falle einer begründeten Mängelrüge ist die Auftragnehmerin zur Nachbesserung berechtigt. Sämtliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Auftragnehmerin die Durchführung von Nachbesserungsarbeiten nicht ermöglicht wird oder der Auftraggeber behauptete Mängel ohne die schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin selbst behebt oder durch Dritte beheben lässt, sofern nicht zuvor eine Nachbesserung der Auftragnehmerin fehlgeschlagen ist. Jede Haftung der Aufragnehmerin mit Ausnahme für den Fall grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz wird geschlossen. Grundsätzlich ist die Haftung jedoch auf die Summe von Euro 1. 000.000,- für Personen- und Sachschäden im Einzelfall beschränkt. Eine Haftung für Vermögens- und Mangelfolgeschäden seitens der Auftragnehmerin ist ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin handelt im Rahmen des Vertragsverhältnisses und übernimmt die Gewährleistung als Beauftragter oder als Geschäftsbesorger und übernimmt dem gemäß keine Haftung für etwaige mit der Leistung im Zusammenhang stehende Wirkungen oder Ereignisse. Für die vom Auftraggeber gegebenen Aufträge, Weisungen sowie sämtlichen zur Verfügung gestellten Informationen trägt dieser allein die Verantwortung. Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr für die Übereinstimmung mit sämtlichen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sowie der Richtigkeit aller Angaben. Für alle durch Nichteinhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Anordnungen und Vorschriften entstehen Personen- und sonstigen Schäden haftet der Auftraggeber im vollen Umfang. Er stellt insoweit die Auftragnehmerin von jeder Haftung frei. Verschwiegenheitspflicht: Der Auftragnehmer darf Betriebs – und Geschäftsgeheimnisse, die ihm Anvertraut oder durch seine Tätigkeit bekannt geworden sind, nicht verwerten oder anderen mitteilen. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Bei Wechsel / Zusatz von Mitarbeitern, wird eine Mitteilung der Auftragnehmerin gegeben. Auftragnehmer haftet für Schlüssel + trägt die Verantwortung dafür (Schlüssel Protokoll). 6. Vertragsdauer / Kündigung Das Vertragsverhältnis ist für beide Parteien durch schriftliche Erklärung analog der im Angebot genannten Fristen kündbar zum Jahresende spätestens 3. Monate vor Ablauf. Die Erklärung hat mittels eingeschriebenen Briefes oder Fax zu erfolgen. Sollte der Auftraggeber im Falle des Zahlungsverzuges nicht innerhalb einer Nachfrist Zahlung leisten, ist die Auftragnehmerin zur fristlosen, außerordentlicher Kündigung von 6. Wochen berechtigt. In diesem Fall ist die Auftragnehmerin zur sofortigen Einstellung ihrer Leistungen berechtigt. Die Geltendmachung von Schadensersatz sowie Verzugszinsen gemäß 2. Bleibt der Auftragsnehmerin vorbehalten. 7. Gerichtsstand / Erfüllungsort Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland: Die Anwendung internationalen Rechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen unserer Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Erfüllungsort für die Leistungserbringung und Zahlung ist – vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Vereinbarung – der Sitz der Auftragnehmerin. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Auftragnehmerin vereinbart. |